Auslandskranken­versicherung

PROTRIP-WORLD bietet die perfekte Auslandskrankenversicherung für Ihre Reisen weltweit. Flexibel abschließbar – auch als Anschlussversicherung oder nach Reisebeginn möglich!

Versicherungsschutz besteht für

– bei medizinischer Notwendigkeit –

stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen ohne Wahlleistungen

 

ambulante Heilbehandlungen

 

Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

 

schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen, je Versicherungsfallbis zu 
500 €
zahnärztliche Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls der versicherten Person während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden, je Versicherungsfallbis zu 1.000 € 
ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungenbis zu insgesamt 1.500 €
stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungenbis insgesamt 20.000 €
Selbstbeteiligung nur für USA-Reisen: bei Behandlung im Emergency Room; entfällt bei medizinischer Notwendigkeit bzw. bei nachfolgendem stationärem Aufenthalt250 €
Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden

 

die Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit, sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende des versicherten Aufenthaltes wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist (max. 90 Tage)

 

Die Wartezeit für versicherte Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft beträgt 10 Monate. Versicherte Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, sofern diese während des versicherten Aufenthaltes entstanden ist:

 

- die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche 
- 2 Ultraschalluntersuchungen, es sei denn, dass weitere aufgrund besonderer Umstände medizinisch notwendig sind 
- Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen 
- die ambulante oder stationäre Entbindung. Mehrkosten für einen Kaiserschnitt sind, sofern er medizinisch notwendig ist, erstattungsfähig 
 -den medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch 
- Geburtshelfer und Hebammen 
- die postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen. Die Leistungen für das Neugeborene sind auf 50.000 € beschränkt 
akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Mutter und/oder Kind, im Falle einer bereits vor Antritt des versicherten Aufenthaltes bestehenden Schwangerschaft

 

den medizinisch notwendigen Krankentransport im Ausland zum stationären Aufenthalt oder zur ambulanten Erstversorgung ins Krankenhaus, der durch einen anerkannten Rettungsdienst durchgeführt wird

 

den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Bei Reisen werden auch die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Aufenthaltsort im Aufenthaltsland bzw. in das dem Aufenthaltsort im Aufenthaltsland nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen

 

die Überführung der sterblichen Reste der versicherten Person an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten

 

 

 

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Leistungsausschlüsse klipp und klar

Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:

  • die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden
  • die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht hat

 

In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:

  • Kosten für die Heilbehandlung von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien sowie deren Folgen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich beraten oder behandelt wurden. Bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Beschwerden und Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 
  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen der versicherten Person bei Antritt des versicherten Aufenthaltes bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung des versicherten Aufenthaltes aus medizinischen Gründen stattfinden mussten (z. B. Dialysen)
  • Kosten für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen sowie für Krankentransporte, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen die in Zusammenhang mit der Ausübung folgender Sportarten stehen: Motorrad- oder Autorennen einschließlich des Trainings hierzu, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Bungee-Jumping, Base-Jumping, Bergsteigen (sofern hierfür eine besondere Kletterausrüstung erforderlich ist), Free-Climbing, Sport- und Gerätetauchen sowie bezahlter Sport bzw. Profisport.
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (auch Check-ups) sowie Impfungen
  • Anschaffung und Reparatur von Herzschrittmachern, Prothesen, Sehhilfen und Hörgeräten
  • Unfall- oder Krankheitskosten hervorgerufen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, soweit diese auf Konsum von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen beruhen
  • Akupunktur, Fango und Massagen
  • Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
  • ambulante psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Hypnose, soweit diese nicht im Rahmen der medizinischen Leistungen übernommen werden
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, wenn die Schwangerschaft bereits vor Antritt des versicherten Aufenthaltes bestand, es sei denn, es liegt eine akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Mutter und/oder Kind vor

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Rundum geschützt für kleines Geld

Mit der Auslandskrankenversicherung PROTRIP-WORLD sind Sie während Ihrer Reise bestens bei einer Krankheit geschützt. 

Rundum sorglos reisen Sie mit dem PROTRIP-WORLD Versicherungspaket, bestehend aus der Auslandskrankenversicherung sowie einer Haftpflicht-, Unfall, Reisegepäck- und Assistanceversicherung.

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Voraussetzungen

Alles über Voraussetzungen, für wen sich die Versicherung eignet, Beginn, Ende und Wartezeit bei PROTRIP-WORLD.

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Beiträge

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