Voraussetzungen

Was ist für einen Abschluss notwendig

Sie können sich über PROTRIP-WORLD unter folgenden Voraussetzungen versichern:

  • Sie sind bei Versicherungsbeginn nicht älter als 69 Jahre.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes, maximal aber für 24 Monate. Wird der Antrag erst nach Grenzüberschreitung gestellt, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wartezeit

Für wen eignet sich PROTRIP-WORLD?

Diese Auslandsversicherung ist konzipiert für Personen, die sich für bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP-WORLD empfiehlt sich für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer.

Ab wann gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt – ordnungsgemäße Zahlung vorausgesetzt – zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.

Wartezeit

Der Versicherungsvertrag muss vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden (maximal aber für 24 Monate). Wird der Antrag nach Grenzüberschreitung gestellt, beträgt die Wartezeit für den Anspruch von Leistungen im Krankheitsfall 14 Tage ab Versicherungsbeginn. Die Wartezeit für versicherte Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft beträgt 10 Monate. 

Die Wartezeit entfällt bei Unfällen, bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für die versicherte Person oder wenn die Versicherung direkt im Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte eine Kopie der Vorversicherung ein.